Um Ihre Geschäfte mit Frankreich zu optimieren, empfehlen wir Ihnen ein Konto in einer französischen Bank zu öffnen.
Zahlreiche Handwerker arbeiten im französischen Grenzgebiet. Es gibt einige Gepflogenheiten die nicht mit dem deutschen Markt vergleichbar sind.
Die Zahlungsfristen sind in Frankreich länger. Barzahlungen mit Skonto sind wenig bekannt. Die Franzosen zahlen noch öfters ihre Handwerker per Scheck.
Der Handwerker hat Interesse ein Konto bein einer französischen Bank zu eröffnen. Dies bedeutet eine Integration im Markt und erlaubt Kosteneinsparung z. B. bei Scheckeinreichungen die in Deutschland mit hohen Inkassokosten verbunden sind. Die Ausführung von Tätigkeiten sind der Berechnung von Umsatzsteuer bei der Steuerbehörde in Paris unterworfen. Die Zahlungen an Behörden erfolgen leichter mittels einem Konto bei der BPALC.
Des Weiteren sind auch verschiedene Regelungen einzuhalten wie z. B. Sozialversicherung für die Mitarbeiter, Einhaltung von Arbeitszeiten (35 Stundenwoche), Mindestlohn…
Auf diesem Wege können wir Sie mit deutschsprachigen Experten in Verbindung setzen.
Händler im Grenzgebiet haben auch öfters Interesse ein Konto in Frankreich zu öffnen um die Kartenzahlungen von französischen Kunden mit günstigen Konditionen zu tätigen. Gerne beraten Sie unsere deutschsprachigen Kundenbetreuer.
Eintritt für Handwerker in den französischen Markt
Verschiedene unterschiedliche Regelungen sind bei Ihrem Eintritt in den französischen Markt zu beachten :
- Durchführungen von Baustellen vor Ort
- Direkte Belieferungen der Kunden in Frankreich
- Geschäftszweck, der eine behördliche Zulassung erforderlich macht
- Anmeldungen bei Behörden
- Anwendung der Regelungen des französischen Arbeitsrechts
- Arbeit mit Subunternehmer
- 10-Jahresversicherung (garantie décennale)
- Fragen zur Umsatzsteuer
Mittels eines Netzwerks von Spezialisten stehen wir Ihnen bei diesen Fragen zur Seite und erleichtern Ihnen Ihre Aktivitäten mit französischen Kunden.